Elektrofachkraft - festgelegte Tätigkeiten
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine Zusatzqualifikation für Personen, die keinen Elektroberuf erlernt haben, aber in ihrer Tätigkeit bestimmte Arbeiten an elektrischen Anlagen ausführen sollen.
Die Prüfung dieser Weiterbildung ist durch Handwerks-, Industrie- und Handelskammern geregelt.
Darüber hinaus gibt es Weiterbildungen, die nach internen Regelungen der Bildungsanbieter durchgeführt werden.
Je nach zuständiger Kammer bzw. Bildungsanbieter können z.B. Zugangsvoraussetzungen, Dauer der Weiterbildung und Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein. (Quelle: BERUFENET)
Zu sehr speziellen Lernzielen sind nicht immer Kurse aus der Region im Angebot.
Rechercheziele | Ratgeber |
• Fachkraft - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gemäß DGUV, 1 Kurs) | i |
Cached, Erstellt 2023-10-02 00:47:50 in 0,019 s
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia