Inhalt
Die Fachschule für Betriebswirtschaft der MWS in Gießen hat sich zum Ziel gesetzt, Fachkräfte mit beruflicher Erfahrung zu befähigen, gehobene Funktions- und Führungsaufgaben im mittleren Management von Wirtschaft und Verwaltung zu übernehmen. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zur Führung des Titels "Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in" (Bachelor Professional). Die Weiterbildung wird durch fakultative Angebote ("Ausbildereignung", "Europäischer Computerführerschein -ECDL", "Kooperationsveranstaltungen mit der heimischen Wirtschaft", "Internationale Praktika und Austauschprogramme") ergänzt. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen die Abschlüsse "Mittlere Reife", "Allgemeine Fachhochschulreife" und "Hochschulzugangsberechtigung" erworben werden.
Im 2. Ausbildungsabschnitt werden speziellere branchen- und betriebsbezogene Qualifikationen fokussiert. Die Studierenden können sich für für einen der folgenden Studienschwerpunkte entscheiden: Marketing, Controlling, Personalwirtschaft. (Die endgültige Festlegung der Schwerpunkte hängt von der Anzahl der Teilnehmer/innen ab und wird im letzten Semester des 1. Ausbildungsabschnittes vorgenommen).
Kosten:
Für den Besuch der Fachschule besteht Schulgeld- und Lehrmittelfreiheit gemäß den Vorschriften des Landes Hessen. Es wird jedoch eine Materialpauschale von 50 EUR im Semester erhoben.
Förderungsmöglichkeiten:
- „Aufstiegs-Bafög“ nach dem AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)
- „Schüler-BAföG“ nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
- „Arbeitsförderung“ nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III)
- Bildungskreditprogramm der Bundesregierung über das Bundesverwaltungsamt (BVA)
- Förderung über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Aufnahmevoraussetzungen:
- Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
- Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf des Berufsfeldes Wirtschaft und Verwaltung (ggf. auch als Staatlich geprüfte/-r Assistent/-in).
- Eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr. (Bei der Teilzeitform kann diese Tätigkeit während der Fachschulausbildung abgeleistet werden.)
Falls die obigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann die Aufnahme erfolgen, wenn eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 5 Jahren ausgeübt wurde und die fachliche Eignung in einer "Feststellungsprüfung" nachgewiesen wird.
Anmeldeschluss:
31. Januar jeden Jahres (bei freien Plätzen noch bis Ausbildungsbeginn)
Rechtsgrundlage:
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an Ein- und Zweijährigen Fachschulen (FS-APrVO) vom 5. Juli 2011. Zuletzt geändert am 16.08.2021
Weitere Kursinfos direkt vom Anbieter:
Dennis Rothmann (Abteilungsleiter)
Sandra Brückner (Sekretariat)
Tel: 0641-306-3141